Elternarbeit

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Wenn Eltern und pädagogische Fachkräfte eng, engagiert und konstruktiv zusammenarbeiten, dient dies einer ganzheitlichen, von beiden Seiten getragenen Erziehung, zum Wohle der Kinder.

 

Die grundlegende Erziehung eines Kindes erfolgt in der Familie. Das Familienzentrum versteht sich somit nicht als familienersetzend, sondern als familienergänzend. Dabei liegt uns Fachkräften eine enge, vertrauens­volle Zusammenarbeit mit den Eltern sehr am Herzen.

 

Elterninformationen

Aktuelle Informationen aus der Kita erhalten die Eltern über Elternbriefe (per Ausdruck in der Kita oder per E-Mail) und über Informationen an den Infowänden der Einrichtung. Ein Ordner mit allen rausgegebenen Elternbriefen steht für alle zugänglich im Flur.

An den Infowänden finden die Eltern Informationen zu Angeboten die im Rahmen des Familienzentrums stattfinden. Des Weiteren liegen verschiedene Flyer von z.B. externen Beratungsstellen, Kindertagespflege, etc. aus.

 

Tür- und Angelgespräche

Diese finden statt beim Bringen und Abholen und dienen dem informellen Austausch und der Beziehungspflege zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften.

Zu beachten ist dabei der Datenschutz- Sensible Gesprächsinhalte sollten nicht vor Dritten besprochen werden.

 

Elterngespräche

Wir bieten Ihnen Einzelgespräche an, um über die Entwicklung Ihres Kindes zu sprechen. Bei Bedarf können Sie jederzeit mit uns einen Termin für ein ausführliches Gespräch vereinbaren.

 

Gemeinsame Veranstaltungen

Während des Kindergartenjahres bieten wir verschiedene Veranstaltungen für Kinder, Eltern und Großeltern an. Das können z.B. Sommerfeste oder  Kennenlernfeste, Gottesdienste, Laternenfeste, Großelternnachmittage mit den Gipfelstürmern, pädagogische Elternabende, etc. sein.  Bei der Vorbereitung werden die Eltern oder die Elternvertreter immer wieder mit einbezogen.

 

Elternversammlung

Wird vom Träger durch eine schriftliche Einladung aller Erziehungsberechtigten mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen. Eine Mindestanwesenheit ist nicht erforderlich.

In der Elternversammlung informiert der Träger über organisatorisches sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten.

 

Der Elternbeirat

Er besteht aus zwei gewählten Mitgliedern der Elternversammlung (pro KiTa-Gruppe zwei Eltern) und wird auf der Elternversammlung des neuen KiTa-Jahres gewählt. Der gewählte Elternbeirat wählt/benennt einen ersten Vorsitzenden und dessen Vertretung. Beide nehmen am Rat der Tageseinrichtung teil.

Der Elternbeirat trifft sich auf Ebene der Elternschaft mindestens zweimal jährlich.

Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger/der Verbundleitung und der Leitung der Einrichtung.

Informationen und Wissenswertes für Elternbeiräte vom Land NRW: hier

Rat der Tageseinrichtung 

Die Größe des Rates legt der Träger fest. Das Gremium trifft sich mindestens zweimal jährlich. Es besteht aus dem gewählten ersten und zweiten Vorsitz des Elternbeirates, mind. einen VertreterIn des Trägers und zwei VertreterIn des pädagogischen Personals.